Die Einrichtung einer Kinderbewahranstalt geht auf eine Stiftung zurück. Stifterin war Margareta Münch, geboren am 15. Dezember 1823 als Tochter des Taglöhners Michael Münch aus Ingolstadt und seiner Frau Barbara Stumpf von Kleinrinderfeld(1). Sie war eine Dienstmagd und heiratete am 29. Mai 1866 im Alter von 43 Jahren den 65jährigen Landwirt Martin Fries aus Eßfeld. Martin Fries starb am 20. März 1879 und hinterließ Margareta sein Anwesen als Erbgut. Dieses war wahrscheinlich der Hof von Emil Schmitt (Nr. 64).
Eine alte Ansicht der ehemaligen Kinderbewahranstalt
Am 12. Juli 1881 heiratete sie den Witwer Simon Dürr von Wolkshausen. Sie kauften das 1875 von Därff neu erbaute Haus Nr. 65, die spätere Kinderbewahranstalt. Es sollte wohl als Ausnahmshaus dienen, nachdem der Hof verkauft war. Das Haus ist heute im Besitz von Fuchs.
Da beide Ehen kinderlos blieben, soll bereits Pfarrer Georg Mark die Anregung gegeben haben, eine Stiftung zur Errichtung einer Kinderbewahranstalt ins Leben zu rufen. Diese Stiftung wurde schließlich unter Pfarrer Zorn vollzogen, indem Margareta Dürr am 30. September 1897 testamentarisch das Pfarramt Eßfeld zum Haupterben ihres Nachlasses einsetzte. Damit war die Bestimmung verknüpft, eine Kinderbewahranstalt mit Schwestern des "Jungfrauenvereins von der Kindheit Jesu" des Klosters Oberzell zu errichten. Zum Testamentsvollstrecker ernannte sie den Landwirt Georg Breunig. Der Grund für die Stiftung soll gewesen sein, daß Margareta Dürr sich von den unbeaufsichtigt herumlaufenden kleinen Kindern gestört fühlte. Um diesen Mißstand zu beseitigen, sollten die Kinder unter Aufsicht gestellt werden, um ihnen Zucht und Ordnung beizubringen.
Die Stifterin verstarb am 4. April 1898. Nach ihrem Tod wurde mit dem Vollzug des letzten Willens begonnen. Nachdem die Kreisregierung am 22. Juni 1899 die Genehmigung zur Errichtung einer Kinderbewahranstalt gegeben und das Bezirksamt Ochsenfurt am 31. Juli 1899 den Umbau des Gebäudes genehmigt hatte, wurde mit dem Umbau begonnen. Als Hauptmaßnahme wurde das Gebäude um eine Etage aufgestockt. Die Kosten für den Umbau beliefen sich laut Pfr. Amrhein auf 6224,91 Mark, laut der Festschrift(2) anläßlich des 80jährigen Jubiläums der Schwesternstation auf 4250 Mark. Auch über die Stiftungssumme gibt es unterschiedliche Angaben. Laut Pfr. Amrhein blieben nach dem Umbau noch 7500 Mark übrig, was auf eine ursprüngliche Summe von 13 724,91 Mark (6624,91 + 7500) schließen läßt. Die Festschrift spricht dagegen von einem ursprünglichen Stiftungskapital von 7500 Mark. Nach Vollendung des Umbaus wurde durch das Mutterkloster Oberzell der Antrag gestellt, ihm das Eigentumsrecht am Gebäude zu überlassen. Dies wurde am 18. Januar 1900 von Pfr. Zorn befürwortet. Das Bezirksamt machte zuerst den Vorschlag, die Gemeinde solle das Eigentumsrecht übernehmen, genehmigte aber schließlich am 6. April 1900 die Überlassung an das Mutterkloster, welches damit auch die Baulast übernahm. Am 24. April 1900 wurde die Übergabe des Gebäudes an das Kloster notariell beglaubigt unter dem Vorbehalt, daß das Gebäude mit der Kinderbewahranstalt für die Gemeinde Eßfeld erhalten bleibe. Die Gemeinde entledigte sich so elegant aller weiteren Verpflichtungen bezüglich der Anstalt.
Mit dem Einzug von drei Schwestern aus dem Kloster Oberzell am 2. April 1900 wurde die Anstalt eröffnet.
Von den drei Schwestern war je eine für Krankenpflege, Kinder- und Arbeitsschule zuständig. Arbeitsschule war der Handarbeitsunterricht, den die Schwester im Winter samstags den Mädchen in der Volksschule gab, mittwochs hielt sie Unterricht in Darstadt.
Für den Unterhalt der drei Schwestern erhielt das Kloster den Zins vom restlichen Stiftungskapital. Als Kindergartengebühr pro Kind wöchentlich 20 Pfg., bei zwei Geschwistern 35, bei drei Geschwistern 45 Pfg. Schließlich erhielten sie für das wöchentliche Reinigen der Kirche noch 20 Mark im Jahr. Für den Handarbeitsunterricht in der Schule bekamen die Schwestern nichts.
Diesen geringen Einnahmen standen die Kosten für Renovierungen, Lernmittel, Spielzeug, Unterhalt der Schwestern und Gebäude entgegen, die das Kloster zu tragen hatte.
Erst 1920 trug die Gemeinde zur Beheizung der Anstalt bei und lieferte zum ersten Mal Holz und Kohle auf Gemeindekosten. Auch eine Fuhre Sand zum Spielen wurde jährlich von der Gemeinde gestellt. Diese Unterstützung durch die Gemeinde wurde zwar während der NS-Zeit verboten, aber trotzdem weitergeführt. Das NS-Regime hätte auch beinahe zum Ende des Aufenthalts der Schwestern in Eßfeld geführt. Wäre das Gebäude der Anstalt im Eigentum der Gemeinde gewesen, hätten die Schwestern gehen müssen. Die kleinen Kinder sollten bereits "deutsch" erzogen werden.
Kindergartenkinder ca. 1918
1. Reihe v. l. n. r.: Adam Beetz, Richard Beusch, Georg Körner, Anton Breunig, Ernst
Deppisch, Ludwig Beetz;
2. Reihe: Sr. Raimunda, Josef Lanig, Emil Beusch, ?, ?, August
Hochwimmer, Josef Hochwimmer, ?;
3. Reihe (stehend): Richard Beusch, ?, Hermine Mann, Mathilde Gresser, Babette
Ohrenberger, Maria Lanig, Ottilie Feser, Barbara Beck, Anna Beck, Hilde Beetz,
?, ?;
4. Reihe: Loni Ohrenberger, Dora Pfeuffer, Leni Pfeuffer, Agnes Lang, Maria Beusch,
Richard Körner (Pfarrer), Gretel Graf, Hedwig Imhof, Anni Graf, Else Deppisch,
?, ?.
Die gesamte deutsche Jugend sollte laut Gesetz über die Hitlerjugend in dieser zusammengefaßt werden, um sie bereits im Kindesalter körperlich und geistig im Sinne des Nationalsozialismus zu erziehen.
Fröhliche Spiele im Hof der Kinderbewahranstalt
Christliche Erziehung war in den Augen der Machthaber unerwünscht. Da das Gebäude aber im Besitz des Klosters war, konnte auf die Besetzung mit Schwestern kein Einfluß genommen werden. Schließlich hatte Hitler im Reichskonkordat mit dem Vatikan die Existenz christlicher Jugendeinrichtungen garantiert.
In der neueingerichteten Kinderbewahranstalt lebten die Schwestern im oberen Stock, die Kinder hielten sich im unteren auf. In einem Raum von 24 qm waren 40 bis 50 Kinder von 7 bis 11 Uhr und von 12.30 bis 18 Uhr. 1902 kaufte das Kloster noch 180 qm für 170 Mark als Spielplatz1. Spielzeug war nur spärlich vorhanden. Im Sommer hielten sich die Kinder bei schönem Wetter meist im Freien auf. Dort war ein Sandhaufen aufgeschüttet, wo die Kinder mit Schaufel und Eimer spielen konnten. Später wurden noch einige Spielgeräte wie Rutsche und Karussell angeschafft (s. Foto). Im Winter mußten sie mit dem beengten Innenraum sowie einigen Bauklötzchen und Puppen vorlieb nehmen.
Kindergartenkinder ca. 1930, Schwester Olga
1. Reihe v. l. n. r.: Mathilde Schauer, Valtin Raps, Hermann Raps, Erwin Breunig, Hedwig
Mann, Kuni Körner, Erna Himmel, Rosa Kraft;
2. Reihe: Babette Kraft (dahinter Barbara Schauer), Georg Mark, Willi Lanig, Alfred Grieb,
Hermann Vogt, ?, Elsa Dertinger, ?;
3. Reihe: Otto Breunig, Lona Füller, Klothilde Wachter, Elmar Wachter, Otto Kraft, Maria
Schmitt, Erich Eberth
Um einen geordneten Betrieb zu ermöglichen, wurden 1899 folgende Statuten und ein Beschäftigungsplan für die Kleinkinderbewahranstalt erlassen(2):
I. Zweck der Anstalt ist, die häusliche Erziehung der Kinder im vorschulpflichtigen Alter zu unterstützen und ihre leibliche und geistige Entwicklung zu fördern.
II. Die Leitung der Anstalt obliegt, entsprechend dem letzten Willen der Stifterin der zu errichtenden Kleinkinderbewahranstalt (Margareta Dürr), einer Schwester (Klosterfrau) aus dem kath. Jungfrauenverein zu Oberzell bei Würzburg.
III. Aufnahmebedingungen
§1 Die aufzunehmenden Kinder sollen nicht unter 2 Jahren sein; sie besuchen bis zum Eintritt in die Werktagsschule die Anstalt.
§2 Der Neueintritt eines Kindes erfolgt gewöhnlich mit dem Beginn eines Monats; die Anmeldung geschieht einige Tage vorher durch die Eltern bei der Oberin der Anstalt.
§3 Die Begleitung der Kinder in die Anstalt und das Abholen aus derselben besorgen die Eltern oder sonstige Angehörige; auch für Unfälle der zur Anstalt gehenden Kinder wird keine Verantwortung übernommen.
§4 Für jedes Kind sind wöchentlich 20 Pfg. zu entrichten.
§5 Im Falle ein Kind wäre während des Aufenthaltes in der Anstalt erkrankt, wird es durch geeignetes Personal nach Hause geführt.
§6 Kinder, welche an ansteckenden Krankheiten leiden oder mit ekelerregenden Ausschlägen oder anderen Hautkrankheiten behaftet sind, dürfen während der Dauer derselben die Anstalt nicht besuchen.
§7 Auch jenen ist der Besuch der Anstalt zeitweilig untersagt, in deren elterlichem Haus eine erbliche Krankheit herrscht.
IV. Anstaltsordnung
§1 Zeit des Aufenthalts. Die Kinder befinden sich an allen Werktagen in der Anstalt des Vormittags von 7.30 bis 11 Uhr und des Nachmittags von 12.30 bis 18 Uhr im Sommer. Ein längerer Aufenthalt der die Kinder überbringenden Eltern in der Anstalt ist nicht gestattet.
§2 Diese Zeit teilt sich in Beschäftigung, Spiel und Erholung.
A. Die Beschäftigung. Für Beschäftigung ist vormittags und nachmittags je 1 Stunde anberaumt. (Alles schulische Lernen ist ausgeschlossen.) Als Beschäftigung dienen das Erlernen und Einüben des hl. Kreuzzeichens, des Vater unser usw., das Lernen von Verschen geistlichen und weltlichen Inhalts, größere Gedichtchen für festliche Gelegenheiten, kleinere Gespräche, ferner von Texten zu Liedern und Spielen, von Abzählreimen, das Einüben von Kinderliedchen, Stricken und Flechten für Mädchen, Malen auf Schiefertafeln für Knaben, das Erlernen und Üben des Grüßens, Bittens, Dankens und der Höflichkeit, denen sich auch kleine Kinder zu bedienen haben. Alles dies geschieht durch Vor- und Nachsprechen, Vorzeigen usw.
Kindergartenkinder, ca. 1936
1. Reihe v. l. n. r.: Luzia Schauer, Gerda Michel, Emma Schauer, Gunda Nun, Edwin Deeg,
Josef Zipperich, Erich Himmel, Schwester Olga mit Richard Raps;
2. Reihe: Paula Lang (Wegmann), Robert Schöpf, Eugen Beck, Bruno Zehnter, ?,
Ludwig Scheuermann, Erwin Nun;
3. Reihe: Dora Graf, Maria Breunig, Maria Nun, Irmgard Scheuermann, Lydia Breunig, Berta
Raps, Lisbeth Dorsch, Rosa Breunig;
4. Reihe: Hildegard Beck, Bernhard Raps, Oskar Baumann, Michael Schmitt, Norbert Schmitt
Kindergartenkinder ca. 1939
hinten: Schwester Olga, ?;
2. Reihe v. l.: Maria Eberth, Norbert Schmitt, Bernhard Raps, Robert Schöpf, Michael
Schmitt, Angela Himmel, Rosa Breunig, Lisbeth Dorsch, Alfons Schmitt
vorne: Otto Gresser, Lisbeth Breunig, Rita Scheuermann, Reinhold Beck, Lore Rappl, Maria
Schöpf, Josef Graf, Gundelinde Breunig, Martin Raps, Richard Raps, Lioba Schmitt, Lenchen
Scheuermann
Kindergartenkinder ca. 1960
hinten v. l. n. r.: Maria Reinhard, Hugo Beetz, Peter Kemmer, Norbert Jänsch, Siegfried
Jörg, Udo Jänsch, Reinhold Leuckert, Hans Reinhard, Josef Reinhard;
2. Reihe: Rudi Faulhaber, Anni Zehnter, Martin Körner, Gabi Klein, Rudolf Weisensel,
Mechtild Mall, Hermann Himmel, Doris Weisensel, Ingeborg Leuckert, Ingeborg Wittmann,
Anton Ried;
3. Reihe: Beate Reinhard, Elisabeth Landwehr, Hildegard Landwehr, Manfred Graf, Karl-Heinz
Lienert, Amalie Beetz, Hermann Vogt, Christl Tscherbner, Monika Mann, Erhard Renninger;
4. Reihe: Anneliese Lesch, ?, Georg Vogt, Claudia Renninger, Maria Körner,
Mathilde Körner, Christa Jörg, Franziska Beusch
B. Spiele. Die Spiele sind theils gemeinschaftliche Bewegungsspiele, Singspiele, kleine gesellschaftliche Spiele, theils spielende Beschäftigung mit Baukasten, Puppen, usw. . . Die Spielzeuge werden von der Anstalt beschafft. An ersteren haben sich alle ohne Ausnahme zu beteiligen, wenn nicht Erkrankungsfall oder Ähnliches entschuldigt.
C. Erholung und körperliche Pflege. Bei günstiger Witterung wird für freie Bewegung im Hof (Spielplatz) während der Erholung und des Spieles gesorgt. Für kräftige Entwicklung des Geistes und Körpers wird gewissenhaft Sorge getragen durch fleißiges Lüften des Anstaltslokals, große Reinlichkeit und genügend Heizung im Winter sowie durch angenehme Abwechslung der Beschäftigung und zwischen dieser und dem Spiele vormittags um 10 Uhr und des Nachmittags wird den Kindern Milch oder Obst verabreicht, was dieselben von zu Hause mitbringen. Es wird bei Ankunft der Kinder an die Lehrerin abgegeben und zur bestimmten Zeit ausgetheilt, gemeinschaftlich stillschweigend eingenommen.
Frisches Trinkwasser wird nach Bedürfnis jederzeit verabreicht. Kleinere Kinder dürfen nachmittags eine Stunde schlafen.
D. Ferien. An Sonn- und Feiertagen ist die Anstalt geschlossen.
V. Verhalten der Kinder
§1 Die Kinder haben täglich reinlich gewaschen und ordentlich gekämmt zu erscheinen und mit einem Taschentuch versehen zu sein.
§2 Jedes Kind hat an allen gemeinschaftlichen Übungen, seien dieselben Gebet, Beschäftigungen oder Spiele, theilzunehmen.
§3 Gegen die Lehrerin haben die Kinder anständig zu sein und sich an Reinlichkeit, vorzüglich an Gehorsam zu gewöhnen.
§4 Sie dürfen zu keiner Zeit ohne Erlaubnis das Zimmer und während der Beschäftigung auch nicht die angewiesenen Plätze verlassen, nichts verschenken und vertauschen, im Garten nichts abpflücken und nicht an Orte gehen, die außerhalb des Spielplatzes liegen.
§5 Im Zimmer ist alles Lärmen, Schreien, Hinaufsteigen auf Tische und Bänke verboten sowie jederzeit alles Schlagen, Streiten ungebührliche und ungezogene Benehmen.
§6 Im Übertretungsfall werden die Kinder gestraft mit möglichster Beschränkung der körperlichen Züchtigung, die nur in Ausnahmefällen in einer mäßigen Zahl schwacher Streiche besteht und mit einer leichten Ruthe auf die flache Hand ertheilt wird. Für gewöhnlich wird das Kind gestraft durch Aufstehen in der Bank, Hinausstellen vor dieselbe, Ausschluß von kleinen Ehrenämtern und gemeinschaftlichen Spielen; doch stets erst dann, wenn sich die Strafen des Wortes als unzureichend erwiesen haben. Fehler, die so geahndet werden, sind wiederholter Ungehorsam, Lüge, trotz, Eigensinn und Unerträglichkeit.
§7 Auf das gegebene Glockenzeichen haben alle Kinder volles Stillschweigen zu beobachten, namentlich bei Austheilen des Brotes und der Kleider, beim Vortrag eingelernter Gedichte, beim Anstellen zum Verlassen der Anstalt.
VI. Feste. Zur Hebung der Freude am Besuche der Anstalt wird
1.) auf Weihnachten mit den Kleinen ein Krippenspiel eingeübt und am hl. Abend mit denselben aufgeführt, wozu die Eltern der Kinder eingeladen werden. Für die Kostüme sorgt die Anstalt.
2.) an jedes die Anstalt besuchende Kind ein kleines Christgeschenk verabreicht und ein Christbaum geziert. Die Mittel hierzu nimmt die Anstalt aus freiwilligen Gaben der Wohltäter und der Eltern der die Anstalt besuchenden Kinder.
VII. Etwaige nöthige Änderungen dieser Statuten stehen dem Ortspfarrer im Einvernehmen mit der Localoberin zu. Ersterem sind auch etwaige Klagen mitzutheilen.
Diese angeführten Statuten geben einen interessanten Einblick in die Erziehungsmethoden, aber auch in die Erziehungsschwerpunkte in der Vorschulerziehung vor fast 100 Jahren. Auffallend ist, wie erwartet, der Schwerpunkt auf Vermittlung von christlichen Werten. Die Vorbereitung auf die Schule war nur zweitrangig. Viel Wert wurde außerdem auf die Erziehung zu Ordnung und Gehorsam gelegt.
Neben der Kindererziehung leisteten die Schwestern in ihrer Funktion als Handarbeits- und Krankenschwestern einen wichtigen Beitrag zum dörflichen Leben. Auch Kochkurse wurden von ihnen abgehalten.
Kochkurs in den 20er Jahren
vorne: Gretel Ohrenberger, Dora Graf, Sr. ?, Emma Graf, Margarethe Leuckert;
2. Reihe: ??? Lang, Maria Graf, Hildegard Baumann, Maria Freund;
3. Reihe: Rosa Graf, Anna Schauer, Kunigunde Mark, Maria Wolz, Anna Lutz;
4. Reihe: Hedwig Fuchs, Kunigunde Lesch
Kochkurs ca. 1950
hinten v. l.: Frieda Eich, Franziska Wachter, Rosa Breunig, Helma Zwicker, Maria Nun;
Mitte: Dora Graf, Berta Raps, Gerda Michel, Betty Schauer, Rita Scheuermann, Elisabeth
Beck;
vorne: Klothilde Wachter, Margarethe Reinhard, Maria Schmitt, Schwester ?,
Lydia Breunig, Irmgard Grieb
Der neue Kindergarten
Da die beengten Verhältnisse in der Kinderbewahranstalt nicht mehr tragbar waren und sogar die Schließung der Anstalt durch die Aufsichtsbehörde drohte, wollte Pfr. Wagner durch einen Anbau an das Gebäude die Anstalt mit möglichst geringen Kosten erhalten. Dieser Plan wurde nicht ausgeführt, sondern ein Neubau errichtet. Zum Glück für die Gemeinde konnte Bauland günstig erworben werden. Der Bauplatz stieß allerdings wegen seiner (damals) abgelegenen Lage auf Widerstand. Trotzdem wurde der neue Kindergarten im September 1966 von Pfarrer Kehl eingeweiht. Die bereits erteilte Kündigung der Schwesternstation wurde durch Generaloberin Mutter Lotharia Wehner zurückgezogen. Das Kloster übernahm allerdings nicht das Eigentumsrecht am neuen Gebäude. Auch das alte Gebäude wurde an die Gemeinde zurückgegeben und an Albin Fuchs verkauft.
Auf einer Bürgerversammlung am 16. Dezember 1968 wurde beschlossen, einen eingetragenen Verein als Träger für den Kindergarten und Schwesternstation zu gründen, um eine gesicherte Finanzierung und geordnete Geschäftsführung zu gewährleisten. Mit der Vorbereitung und Durchführung wurden Siegmund Wachter und Heinz Scheuermann betraut. Am 1. März 1970 fand die Gründungsversammlung statt. Der St.-Josefs-Verein war damit Eigentümer des neuen Kindergartengebäudes.
Kindergartenkinder 1976
hinten: Sr. Rosula, Rodney ?????;
2. Reihe v. l. n. r.: Annette Breunig, Sabine Deppisch, Ruth Raps, Dieter Hilpert, Andreas
Luff, Ursula Trunk, Kerstin Beetz, Katharina Nun, Christine Nagler, Karl Scheuermann,
Martina Schenkel;
3. Reihe: Anita Kolb, Peter Nun, Jürgen Lesch, Johannes Schenkel, Udo Wirsching, Rüdiger
Beetz, Sonja Landwehr, Thomas Luff; vorne: Dieter Weisensel, Ilona Lanig, Thomas Schenkel,
Lukas Lesch, Christian Klein
Ein großer Verlust für unsere Gemeinde war der Tod von Sr. Leutgardis am 5. Oktober 1986. Sie war in Eßfeld als Handarbeitsschwester eingesetzt.
Im Januar 1988 wurde Sr. Wilburgis mit einem Festgottesdienst in der Klosterkirche in den Ruhestand verabschiedet. Bereits am 30. Juni 1988 starb sie im Kloster Oberzell. Eine große Trauergemeinde gab ihr das letzte Geleit.
Zur Zeit sind im Kindergarten Eßfeld noch zwei Schwestern eingesetzt, Sr. Rosula und Sr. Humberta. Seit einigen Jahren werden die Schwestern von Erzieherinnen bei der Kinderbetreuung unterstützt.
Folgende Schwestern leiteten seit der Gründung die Schwesternstation in Eßfeld(2):
1900 bis 1905 Sr. Amalia
1905 bis 1919 Sr. Aquilina
1919 bis 1925 Sr. Michaela
1925 bis 1931 Sr. Gregoriana
1931 bis 1945 Sr. Ottilia
1945 bis 1966 Sr. Assumpta
1966 bis 1978 Sr. Wilburgis
1978 bis 1999 Sr. Rosula